Der LIHO-V hat einen eigenen Garten im Gebiet der Thurau. Auf dieser Seite einige Eindrücke und das aktuelle Pacht-Reglement.

Der LIHO-V Garten befindet sich an der Freudenaustrasse:

Landkarte

Interessiert an einer Pacht?

"Urban Gardening" auf Dächern und Balkonen ist momentan in den grossen Städten sehr populär und in aller Munde. Alles schön und gut, aber es geht doch nichts über ein eigenes Fleckchen Erde im Grünen. So ein Fleckchen haben wir! Interessiert? Dann am Besten kurz das Reglement überfliegen und dann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. um zu erfahren, ob noch Pflanzland verfügbar ist.

Reglement Ausgabe 1993

Das aktuelle Reglement wird im August 2018 voraussichtlich erneuert.

Die Voraussetzung für die Pacht ist die Anerkennung dieses Reglements, bzw. dessen Einhaltung sowie der LIHO-V Mitgliedschaft.  Mit der Unterschrift unter dem Pachtvertrag, bzw. dem Antritt der Pacht, wird das Einverständnis gegeben.

1. Instanzen
-   LIHO-V-Vorstand
-   LIHO-V-Gartenversammlung
-   LIHO-V-Gartenkommission
Die letzte Instanz ist der LIHO-V-Vorstand.

2. LIHO-V-Gartenversammlung
Die Gartenversammlung wählt eine Gartenkommission, bestehend aus vier Mitgliedern, wovon eines dem Vereinsvorstand angehören muss. Diese wählt unter sich einen Vorsitzenden und einen Kassier. Der Kommission untersteht folgendes: 
-   Pflanzplatzzuteilung
-   Führung einer eigenen Kasse
-   Aufsicht über Gärten und Arbeitsgruppen 
Der Wahlturnus ist analog den LIHO-V-Statuten

3. Gartenversammlung
Jährlich wird mindestens eine Gartenversammlung einberufen (Fristen wie LIHO-V-Statuten). An dieser wird Rechenschaft über Kasse, Aktivitäten und Mutationen abgegeben. An ihr werden Kommission und Verantwortliche der Arbeitsgruppen gewählt sowie Beiträge an Anschaffungen und der Pachtszins festgelegt.  Stimmrecht und Beschlussfassungen gemäss Statuten des LIHO-V.

4. Pflanzplatzzuteilung
Die Zuteilung von Pflanzplätzen erfolgt durch die Gartenkommission. Diese führt eine Warteliste, ist aber nicht an die Reihenfolge der Eingänge gebunden. Teile noch die ganze Pacht dürfen vom Pächter weitergegeben werden.

5. Pachtzeit
Die Pachtzeit läuft jeweils ein Jahr, beginnend am 1. Januar, endend am 31. Dezember. Sofern bis zum 31. Dezember keine Kündigung erfolgt, ist die Pachtzeit um ein Jahr verlängert.         

6. Pachtzins
Der Pachtzins wird an der Gartenversammlung festgelegt. Er wird im voraus erhoben. Die Abrechnung über den Wasserverbrauch erfolgt durch die Gartenkommission zusammen mit dem Pachtzins.  

7. Arbeitsgruppen
Um Ordnung und Sauberkeit um die Pflanzplätze halten zu können, werden Arbeitsgruppen gebildet. Je nach Bedarf können diese erweitert oder verkleinert werden.  Jeder Verantwortliche einer Arbeitsgruppe sucht sich seine Helfer, welche in einer Liste aufgestellt und im Anschlagkasten angeschlagen werden. Jeder Pächter verpflichtet sich zur Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe.

8. Ordnung und Bebauung
Ordnung sowie zweckmässige Bebauung sind Voraussetzung für die Überlassung des Bodens. Dazu gehören unter anderem:
-   Freihalten des Hauptweges
-   Erstellen und Sauberhalten der Zwischenwege (jeder jätet den östlichen Zwischenweg)
-   Rücksichtnahme auf den Nachbarn
-   Kein Aufstellen eines Gartenhäuschens max. Grösse einer Gerätekiste 220 x 60 x 60 cm

Grünfläche darf 5 % der Pacht nicht übersteigen
-   Es darf kein chemischer Unkrautvertilger verwendet werden
-   In der Feuerstelle dürfen keine Gartenabfälle verbrannt werden
-   Der Garten darf nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden

*Die heute bestehenden „Gerätehäuser" werden von der Gartenkommission in Augenschein genommen und sofern sie durch ihre Art und Grösse den Gesamteindruck nicht beeinträchtigen für weitere fünf Jahre bewilligt. Bei Pachtabgabe sind diese zu entfernen.  Grobe Widerhandlungen dieses Reglements können zum Entzug der Pacht führen. Der LIHO-V leistet keinen Ersatz.

9. Weisungen
Um dem Gedanken der Gründer dieses Gartenpflanzlandes mit seinem Kinderspielplatz zu folgen, bitten wir um folgende Beachtung:
-  Das Verwenden von Kunstdünger schadet dem Boden und soll deshalb unterlassen werden.
-  Wir empfehlen Ihnen Naturdünger bzw. das Erstellen eines Komposthaufens.
-  Die Anstösser an den Lebhag werden gebeten, diesen zu jätern und bei längerer Trockenheit auch einmal zu giessen.
-  Sparsamer Wasserverbrauch
-  Die Kinder sind anzuweisen, den Geräten auf dem Spielplatz Sorge zu tragen. 
-  Die Feuerstelle soll sauber gehalten werden.

10. Kinderspielplatz
Der Kinderspielplatz sowie die Feuerstelle dürfen von allen LIHO-V-Mitgliedern benutzt werden.  

11. Haftung
Der LIHO-V haftet nicht für Ertragsausfälle.
Die Verantwortung für Ihre Kinder auf dem Pflanzland sowie auf dem Spielplatz liegt ausschliesslich in der Hand der Eltern.
Der LIHO-V haftet nicht für Unfälle!
Das vorliegende Reglement ersetzt das Bestehende.
Dieses Reglement wurde vom LIHO-V-Vorstand am 27.04.1983 genehmigt und in Kraft gesetzt.